Die Ärzte/Ärztinnen sind zuständig für Medikamente falls dies notwendig wird, für somatische Ausschlussabklärungen, Erstgespräche bei Delegation, medizinisch-psychiatrische-therapeutische Belange.
Die Ärzte/Ärztinnen sind zuständig für Medikamente falls dies notwendig wird, für somatische Ausschlussabklärungen, Erstgespräche bei Delegation, medizinisch-psychiatrische-therapeutische Belange.